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CDU begrüßt die neuen Schiedspersonen für Kölln-Reisiek
Auf Vorschlag der CDU wurde Frau Anneliese Lambardt (Schiedsperson) und Herr Michael Mokelke (Vertreter) einstimmig vom Kölln-Reisieker Gemeinderat gewählt. Sie treten die Nachfolge der Schiedspersonen Frau Anneliese Ahrend und Herrn Christoph Konetzny an.
Warum werden die Schiedspersonen in einer Gemeinde gewählt? Dieses hat den Hintergrund, dass die Schiedspersonen in der Gemeinde wohnen und sich deshalb besser mit den örtlichen Gegebenheiten auskennen, als das ferne Gericht.
Die CDU bedankt sich bei den ausscheidenden Schiedspersonen für ihre geleistete Arbeit und wünscht den beiden neugewählten Schiedspersonen immer eine „glückliche Hand“ bei ihren Schlichtungsgesprächen.
Auszug aus der Internetseite des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Integration:
Welche Verfahren sind von der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung betroffen?
Drei Gruppen von Verfahren fallen unter die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung:
- Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Ansprüche aus dem Nachbarrecht, es sei denn es geht um Einwirkungen von einem Gewerbebetrieb,
- Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.
Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen
Die außergerichtliche Streitschlichtung ist unter anderem nicht vorgeschrieben bei
- Klagen, denen ein Mahnverfahren vorausgegangen ist,
- Streitigkeiten in Familiensachen,
- Klagen, die innerhalb einer gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Frist zu beheben sind, zum Beispiel Klagen auf Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen bei Wohnungsmiete,
- Klagen zwischen Parteien, die in verschiedenen Landgerichtsbezirken wohnen oder ihren S - itz oder ihre Niederlassung haben.