Der Antrag lautet:
CDU Fraktion beantragt, dass die Gemeindevertretung Kölln-Reisiek in ihrer nächsten Sitzung die Aufnahme von Gesprächen mit der WABE e.V. (WABE = Wohnen, Arbeiten, Betreuen, Entwickeln) zum Bau eines Kindergartens in der Gemeinde Kölln-Reisiek beschließen möge.
Die WABE e.V. zeigt Interesse, im Gewerbegebiet „Neuenkampsweg“ in der Gemeinde Kölln-Reisiek eine Kindertagesstätte zu bauen und in eigener Verwaltung betreiben zu wollen. Im Rahmen einer Besichtigung (einer von der WABE e.V betriebenen Kindertagesstätte) hatte Herr Ulrich Schley ein Gespräch mit der Geschäftsführung der WABE e.V. Hier wurde das Interesse der WABE e.V. bekundet, eine Kindertagesstätte in Kölln-Reisiek zu errichten und zu betreiben.
1. Die Amtsverwaltung Amt Elmshorn Land wird beauftragt, Gespräche mit der WABE e.V. aufzunehmen und eine mögliche Umsetzung zu untersuchen und vorzubereiten.
2. Die Gemeindevertretung unterstützt die Aufnahme dieser Maßnahme in den Kindergar-tenbedarfsplan des Kreises Pinneberg.
3. Die Gemeindevertretung begrüßt und unterstützt die Bereitschaft des WABE e. V., die Trä-gerschaft für die Kindertageseinrichtung zu übernehmen.
4. WABE e.V. errichtet und betreibt die Kindertagesstätte.
5. Die Gemeinde Kölln-Reisiek wird sich an den Herstellungskosten (Baukostenzuschuss) der Kindertagesstätte nicht beteiligen. Dieses wird von der WABE e.V. alleine getragen.
6. Dem Träger gehören sowohl Grundstück als auch Gebäude. Damit ist Wabe auch für Repa-raturen und Instandsetzungen selbst zuständig.
7. Die Gemeinde wird Unterstützung in der Beschaffung von Bundes-, Landes- und Kreismit-teln unterstützen.
8. Die Kindertagesstätte sollte mindestens vier Krippengruppen (40 Kinder) und vier Elemen-targruppen (80 Kinder) betreuen.
9. Die Kindergartentagesstätte wird nach dem Prinzip der offenen Pädagogik geführt.
10. Dieses Prinzip bedingt ein anderes Raumkonzept (größerer Flächenbedarf) gegenüber her-kömmlichen Kindertagesstätten.
11. Eine Belegung der Kölln-Reisieker Kinder für den Krippen- und Elementarbereich erfolgt über einen gesonderten Vertrag.
12. Die Kommune kann entscheiden, ob sie eine Mitfinanzierung pro belegtem Platz oder im Rahmen der Unterschussdeckung wünscht.
13. Gegen eine Belegung durch andere Gemeinden und /oder Betriebe bestehen keine Einwände.
Begründung:
Die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Kindertagespflege ist für Kinder von großer Bedeutung. Nach § 24 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) hat ein Kind vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege.
In Kindertagesstätten (Kindergarten, Krabbelstube, Krippe, Hort) oder Kindertagespflege wird die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert. Für die soziale Entwicklung des Kindes ist ein solches Angebot von großer Bedeutung.
Eltern mit geringem Einkommen können einen Antrag auf teilweiser oder vollständiger Übernahme der Kindergartengebühren oder des Kostenbeitrags in der Kindertagespflege stellen.
Die Gemeinde Kölln-Reisiek lässt ihre Kinder zurzeit in 2 Kindertagesstätten (DRK Kindergarten Krückaupark und Zukunftskindergarten) betreuen.
Die Gemeinde ist sehr zufrieden mit der Arbeit dieser Betreuungseinrichtungen.
Die Prognosen für die nächsten Jahre bei einer 50%-gen Betreuungsquote ergeben einen hohen Mehrbedarf an Betreuungsplätzen für die 0-3 Jährigen (Krippenplätze). Ebenso besteht ein Mehrbedarf an Elementarplätzen (3 bis 6 Jahre).
Der Druck der Versorgung von Kindern im Krippenbereich wird in Kölln-Reisiek immer größer.
Durch Neubaugebiete in unserer Gemeinde ist der Bedarf so stark gewachsen, dass mit den zu der Gemeinde gehörenden Kindertagesstätten dieser nicht mehr abgedeckt werden kann. Bei den Prognosen, die derzeit für Kölln-Reisiek ermittelt wurden, sind noch nicht einmal alle Bebauungsgebiete mit aufgenommen, so werden die bestehenden Zahlen noch einmal aufgestockt werden müssen.
Deshalb muss die Politik wegen der starken Nachfrage die Weichen für eine neue Kita stellen.
Kosten:
Es entstehen der Gemeinde keine Herstellungskosten (Baukostenzuschuss) der Kindertagesstätte. Dieses wird von der WABE e.V. alleine getragen. Dem Träger gehören sowohl Grundstück als auch Gebäude. Damit ist WABE auch für Reparaturen und Instandsetzungen selbst zuständig.
Ulrich Schley
(CDU-Fraktionsvorsitzender)
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