Antrag der CDU-Kölln-Reisiek
Der Gemeinderat möge beschließen, eine Schilderkombination bestehend aus einem Schild
- „verkehrsberuhigten Bereichs“, Richtzeichen (§ 42 Absatz 2 StVO), VZ-Nummer 325
- mit dem Schild „Sackgasse“, Richtzeichen (§ 42 Absatz 2 StVO), VZ-Nummer: 357-50 vor dem mittleren Teil des Claus-Reumann-Weg aufzustellen.
Begründung:
Da noch immer mehrmals täglich Ortsunkundige in den Claus-Reumann-Weg hineinfahren und erst sehr spät erkennen, dass sie sich in einer Sackgasse befinden und nicht in einer Durchgangsstraße entstehen immer wieder gefährliche Situationen. Wenn sie die Poller sehen, die die Durchfahrt ver-hindert und dann müssen sie wieder rückwärts rausfahren. Leider sind viele Autofahrer dazwischen, die sich nicht an die vorgeschriebene Schrittgeschwindig-keit halten, auch nicht beim Rücksetzen, was die Sache für die Kinder und Anwohner sehr gefährlich macht, vor allem beim Spielplatz.
In der Gemeinde Tornesch, Levy-Schaefer-Weg/Esinger Str. steht bereits so eine Schilder-Kombination. „verkehrsberuhigten Bereichs“, Richtzeichen (§ 42 Absatz 2 StVO), VZ-Nummer 325 „Sackgasse“, Richtzeichen (§ 42 Absatz 2 StVO), VZ-Nummer: 357-50
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen ausreichend zur Verfügung.
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