Antrag der CDU-Fraktion: Lärmschutz an der A23

29.11.2018

Die CDU-Fraktion beantragt, dass die Gemeindevertretung eine Resolution zur Verbesserung des Lärmschutzes beidseitig auf der A23 beschließt.

Die Resolution ist dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein zu übermitteln.

Resolution:

Die Bundesautobahn A23 wird von der Gemeindevertretung Kölln-Reisiek als bedeutsam für gesamte Region angesehen.

Ausdrücklich spricht sich der Gemeindevertretung für die Erhaltung der Wohnqualität in der Gemeinde aus, die durch eine enorme Steigerung des stetig steigenden Mehraufkommens an Autoverkehr gefährdet erscheint.

Es ist daher Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn vorzusehen und weiter auszubauen.

Wir appellieren an die zuständigen Ministerien und Verkehrsbehörden, die berechtigten Anliegen der Bürger, insbesondere im Gebiet der Gemeinde Kölln-Reisiek zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein aufgefordert, umgehend eine Prüfung von Maßnahmen der Lärmreduzierung auf der A23 für den Abschnitt Kölln-Reisiek aufzunehmen.

Diese Prüfung sollte neben der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit und dem offenporigen Asphalt auch Lärmschutzwände beinhalten. Bisher sind nur die Lärmschutzwälle, die von der Gemeinde Kölln-Reisiek in Eigenregie aufgebaut wurden, vorhanden. Diese weisen jedoch aus technischen Gründen bisher Lücken auf.

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kölln-Reisiek hat sich im Lärmaktionsplan (2. Stufe, 2013) intensiv mit den möglichen Lärmminderungsmaßnahmen bzgl. der A23 beschäftigt. Geprüft wurden unter anderem:

  • die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h und
  • der Einbau von offenporigen Asphalt.

Für die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h wurde festgestellt, dass die Maßnahme zu einer wesentlichen Reduzierung der belasteten Bürger führt (S. 31). Aus schalltechnischer Sicht wurde jedoch Maßnahmen an der Quelle (Straßenoberfläche) empfohlen.

Auch für den Einbau von offenporigen Asphalt wurde eine wesentliche Reduzierung der belasteten Bür-ger festgestellt. Aufgrund der hohen Einbaukosten und aufgrund technischer Probleme wurde diese Maßnahme jedoch nicht empfohlen. Weitere Prüfungen haben im Rahmen des Lärmaktionsplans nicht stattgefunden.

Seit Aufstellung des Lärmaktionsplans im Jahr 2014 haben sich jedoch die Rahmenbedingungen wesentlich geändert:

  • Die Anzahl der LKW und PKW auf der A23 hat sich von 2010 auf 2015 sehr stark erhöht. Folgende Daten liegen von der Bundesanstalt für Straßenwesen (Bast) für den Abschnitt Hohenfelde bis Horst/Elmshorn vor: Anstieg des Kfz-Verkehrs von 26.100 auf 33.900 Fahrzeuge pro Tag (+30 %), Anstieg des Schwerlast-Verkehrs von 2245 auf 2576 Fahrzeuge pro Tag (+15 %).
  • Die Einwohnerzahl der Gemeinde Kölln-Reisiek ist durch die Ausweisung neuer Baugebiete deutlich gestiegen. Die Gemeinde Kölln-Reisiek hat damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes beigetragen.

Beide Sachverhalte führen dazu, dass sich die Anzahl der durch den Verkehrslärm der A23 belasteten Bürger überproportional gesteigert hat. Aufgrund des starken Anstiegs der Einwohnerzahlen in der Met-ropolregion Hamburg ist auch in Zukunft mit einer weiteren Zunahme des Verkehrs auf der A23 zu rechnen.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass auf anderen Abschnitten der A23 das Thema Lärmschutz in den letz-ten Jahren deutlich mehr Berücksichtigung fand als auf dem Abschnitt in Kölln-Reisiek. So wurde nach Bürgerprotesten auf dem Abschnitt Itzehoe neben bereits vorhandenen Schallschutzwänden auch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h angeordnet. Es ist nicht nachvollziehbar, warum in diesem Zuge nicht weitere Abschnitte der A23 geprüft wurden.